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Eigenverwaltung / Sachwaltung

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Eigenverwaltung / Sachwaltung

FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater genießt einen guten Ruf bei der Durchführung von Sanierungsverfahren von Unternehmen in Eigenverwaltung (§ 270a InsO) und in Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO).

Grundsätzlich sieht die Insolvenzordnung bei Unternehmensinsolvenzen die Bestellung eines Insolvenzverwalters vor. Hierbei geht die Kontrolle und Entscheidungen des täglichen Geschäftsbetriebes auf den Insolvenzverwalter über. Bei einem Antrag auf Eigenverwaltung führt die bisherige Unternehmensleitung den Geschäftsbetrieb selbst fort und steuert damit die Sanierung weiterhin selbst. Hierbei übernehmen wir als Sanierungsexperten die beratende Position der Eigenverwaltung, um die insolvenzrechtlichen Instrumentarien für die Sanierung Ihres Unternehmens bestmöglich auszunutzen. Gemeinsam mit der Geschäftsleitung wird so im Team eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens erarbeitet.

FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater berät hierbei auch bei der Vorbereitung von vorläufigen Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren. Je besser ein solches Verfahrens vorbereitet ist, desto höher sind auch die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung.

Bei diesen beiden Restrukturierungsverfahren kann die operative Sanierung eines Unternehmens unter Insolvenzschutz erheblich erleichtert werden. So kann sich ein Unternehmen von belastenden Dauerschuldverhältnissen, von Mitarbeitern durch verkürzte Kündigungsfristen, der Begrenzung von Sozialplankosten und ungesicherten Altverbindlichkeiten (wie z.B. Pensionsrückstellungen) befreien.

Als erfahrene Sanierungsberater unterstützen FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater bei den persönlichen Gesprächen mit dem zuständigen Richter beim Insolvenzgericht und überzeugt das Gericht von der Sinnhaftigkeit der Durchführung der Eigenverwaltung bzw. des Schutzschirmverfahrens in diesem konkreten Fall.

Ein vom Gericht bestellter Sachwalter wird mit der Überwachung und Einhaltung der insolvenzrechtlichen Regularien beauftragt.

FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater kann auf zahlreiche erfolgreiche Sanierungen von Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung zurückblicken.

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