Rechtsanwalt Markus Fröhlich wird von verschiedenen Vollstreckungsgerichten zum Zwangsverwalter bestellt. Die Verwaltung umfasst dabei sowohl Wohn- bzw. Geschäftshäuser als auch Gewerbeimmobilien.
Wir freuen uns Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen. Sprechen Sie uns an und schildern Sie uns Ihre Situation.