1. Juli 2016
„Der Hahn vom Bodensee“ wird in Eigenverwaltung fortgeführt

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Mit Beschluss des Amtsgericht Neu-Ulm – Insolvenzgericht – vom 01.07.2016 wurde ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das als Einzelunternehmen geführte Unternehmen „ Der Hahn vom Bodensee“ eröffnet. Herr Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Fachanwalt für Insolvenzrecht und ausgewiesener Sanierungsexperte ist Verfahrensbevollmächtigter des Eigenverwaltungsverfahrens. Das Einzugsgebiet der Firma „Der Hahn vom Bodensee“ erstreckt sich vom Bodensee bis in den Schwarzwald und ins Allgäu. Es handelt sich hierbei um eine mobile Hähnchenbraterei mit 25 Standorten. Im Zuge des Eigenverwaltungsverfahrens ist vorgesehen eine nachhaltige Sanierung über ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen. Die Notwendigkeit zur Durchführung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung liegen außerhalb des Betriebes. Der Geschäftsbetrieb an sich ist kerngesund und die sehr gute Qualität der verkauften Produkte (Hähnchen, Haxen, etc.) im gesamten Einzugsgebiet ist seit über 20 Jahren bekannt und bewährt.