Sanierung und Restrukturierung

Ihr Partner für Restrukturierung und Sanierung

Rechtsanwalt Markus Fröhlich

Mit 25 Jahren Erfahrung im Bereich Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen ist Herr Rechtsanwalt Markus Fröhlich ein zuverlässiger Partner für anspruchsvolle Projekte. Als Fachanwalt für Sanierungs- und Insolvenzrecht hat er bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich durch schwierige Krisenphasen geführt. Er übernimmt in einigen Projekten auch Verantwortung als Organ (CRO).

Herr Rechtsanwalt Markus Fröhlich zeichnet sich zusammen mit seinem kleinen schlagkräftigen Team durch die Fähigkeit aus, auch herausfordernde und komplexe Projekte kurzfristig operativ zu steuern und abgestimmte Strategien mit den Entscheidungsträgern umzusetzen bzw. durchzusetzen.

Wir sind überzeugt, dass wir mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise Ihr Unternehmen in Ihrem aktuellen Projekt unterstützen und zum Erfolg führen können. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um Ihre Anforderungen im Detail zu besprechen.

Projekte

Finanzwirtschaftliche Restrukturierung eines großen mittelständischen Maschinenbau- und Technologieunternehmen mit Konzernverflechtungen im In- und Ausland (14 Tochtergesellschaften) und knapp 800 Mitarbeitern als CRO. Begleitung bis zu einem Börsengang in New York.

Außergerichtliche Sanierung eines mittelständischen Automobilzulieferers mit 1500 Mitarbeitern in der Gruppe

Ausproduktion eines bedeutenden mittelständischen Automobilzulieferers als Geschäftsführer

Liquidationen und Abwicklungen von einzelnen Töchtergesellschaften einer großen Industrieholding

Steuerung mittelständischer Konzerninsolvenzverfahren in Eigenverwaltung als CRO oder Generalbevollmächtigter

Abwicklung einer Immobilienholding inklusive Verwertung von Gewerbeimmobilien und teilweise Auflösung und Beendigung bestehender Gewerbemietverträge

Sicherungstreuhänder für Banken

Abwicklungen von mittelständischen Unternehmen als Insolvenzverwalter

Unsere Leistungen

Sanierung und Restrukturierung

Außergerichtliche Sanierung und Restrukturierung
FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater berät bei der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz mit allen wirtschaftlichen, insolvenz- und arbeitsrechtlichen Fragen. Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmen in allen Fragen der Restrukturierung/Sanierung und Optimierung Ihres Unternehmens. Wir arbeiten dabei immer unabhängig und mit klarem Fokus auf die beste Lösung für unsere Mandanten. Ein hohes Maß an Transparenz sowie eine ständige Kommunikation sind für uns selbstverständlich und auch Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
CRO

Rechtsanwalt Markus Fröhlich bringt umfassende Erfahrung als Chief Restructuring Officer mit und hat bereits zahlreiche erfolgreiche außergerichtliche Sanierungen von Automotive, Maschinenbau- und Technologieunternehmen geleitet. Als erfahrener Chief Restructuring Officer (CRO) übernimmt Herr Rechtsanwalt Markus Fröhlich die Verantwortung bereits auch in der außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierung. Der Chief Restructuring Officer ist eine Schlüsselperson in der Unternehmensführung, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Dabei haben wir die Aufgabe als leitender Manager die strategische Planung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen zu verantworten das Unternehmen in Krisenzeiten zu stabilisieren und erfolgreich zu restrukturieren. Wir führen eine gründliche Analyse der finanziellen Lage des Unternehmens durch, um die Ursachen der Krise zu verstehen. Basierend auf der Analyse entwickelt wir effektive Sanierungskonzepte, die darauf abzielen, das Unternehmen langfristig zu stabilisieren. Als CRO setzen wir die entwickelten Sanierungskonzepte um, indem wir Maßnahmen ergreifen, um Kosten zu reduzieren, Liquidität zu verbessern und die Unternehmensstruktur anzupassen. Darüber hinaus kommunizieren wir als CRO transparent mit allen relevanten Stakeholdern, einschließlich Gläubigern, Mitarbeitern und Geschäftspartnern, um Vertrauen zu schaffen und eine erfolgreiche Sanierung zu unterstützen.

Eigenverwaltung / Sachverwaltung
FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater genießt einen guten Ruf bei der Durchführung von Sanierungsverfahren von Unternehmen in Eigenverwaltung (§ 270a InsO) und in Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO). Grundsätzlich sieht die Insolvenzordnung bei Unternehmensinsolvenzen die Bestellung eines Insolvenzverwalters vor. Hierbei geht die Kontrolle und Entscheidungen des täglichen Geschäftsbetriebes auf den Insolvenzverwalter über. Bei einem Antrag auf Eigenverwaltung führt die bisherige Unternehmensleitung den Geschäftsbetrieb selbst fort und steuert damit die Sanierung weiterhin selbst. Hierbei übernehmen wir als Sanierungsexperten die beratende Position der Eigenverwaltung, um die insolvenzrechtlichen Instrumentarien für die Sanierung Ihres Unternehmens bestmöglich auszunutzen. Gemeinsam mit der Geschäftsleitung wird so im Team eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens erarbeitet. FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater berät hierbei auch bei der Vorbereitung von vorläufigen Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren. Je besser ein solches Verfahrens vorbereitet ist, desto höher sind auch die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung. Bei diesen beiden Restrukturierungsverfahren kann die operative Sanierung eines Unternehmens unter Insolvenzschutz erheblich erleichtert werden. So kann sich ein Unternehmen von belastenden Dauerschuldverhältnissen, von Mitarbeitern durch verkürzte Kündigungsfristen, der Begrenzung von Sozialplankosten und ungesicherten Altverbindlichkeiten (wie z.B. Pensionsrückstellungen) befreien. Als erfahrene Sanierungsberater unterstützen FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater bei den persönlichen Gesprächen mit dem zuständigen Richter beim Insolvenzgericht und überzeugt das Gericht von der Sinnhaftigkeit der Durchführung der Eigenverwaltung bzw. des Schutzschirmverfahrens in diesem konkreten Fall. Ein vom Gericht bestellter Sachwalter wird mit der Überwachung und Einhaltung der insolvenzrechtlichen Regularien beauftragt. FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater kann auf zahlreiche erfolgreiche Sanierungen von Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung zurückblicken.
StaRUG
Das StaRUG „Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz“, ist ein Gesetz, das in Deutschland im Jahr 2021 in Kraft getreten ist. Es stellt eine bedeutende Reform im Insolvenzrecht dar und ermöglicht Unternehmen, sich frühzeitig und präventiv zu stabilisieren und zu restrukturieren, um eine Insolvenz zu vermeiden. In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen bietet Ihnen FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater innovative Lösungen durch das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) Verfahren. Wie bei der Eigenverwaltung führt bei einem StaRUG-Verfahren die bisherige Unternehmensleitung den Geschäftsbetrieb selbst fort und steuert damit die Sanierung weiterhin selbst. Das StaRUG ermöglicht bei einer frühzeitigen Erkennung der Krisensituation, die Einleitung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz. Unternehmen haben die Möglichkeit, ein Stabilisierungskonzept zu erstellen, das geeignete Maßnahmen zur Sanierung und Stärkung der finanziellen Situation enthält. Dies kann die Umstrukturierung von Schulden oder andere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umfassen. Das erarbeitete Stabilisierungskonzept kann gerichtlich bestätigt werden, ohne dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Dies schafft Rechtssicherheit und ermöglicht die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Während des Stabilisierungsprozesses bietet das StaRUG Unternehmen einen vorübergehenden Schutz vor Gläubigerklagen, um eine erfolgreiche Umsetzung des Sanierungskonzepts zu ermöglichen. Mit fundiertem Fachwissen begleitet Sie FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater durch den gesamten Prozess und entwickelt maßgeschneiderte Sanierungskonzepte in einem StaRUG verfahren.